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Angepasste Covid-Regeln ab 6. Dezember

Aufgrund der durch den Bundesrat und das BAG per 6. Dezember beschlossenen Massnahmen gilt für den Trainingsbetrieb in STSV-Clubs: Zertifkatspflicht In allen Innenräumen gilt für Personen über 16 Jahren grundsätzlich die Zertifikatspflicht (3G) Die Zertifikatspflicht gilt nicht für angestellte/beauftragte Trainer und Trainerinnen während deren Tätigkeit als Angestellte/Beauftragte. Der Auftraggeber (Club) kann hingegen ein Zertifikat vorschreiben

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