Angepasste Covid-Regeln ab 6. Dezember

Aufgrund der durch den Bundesrat und das BAG per 6. Dezember beschlossenen Massnahmen gilt für den Trainingsbetrieb in STSV-Clubs:

Zertifkatspflicht

  • In allen Innenräumen gilt für Personen über 16 Jahren grundsätzlich die Zertifikatspflicht (3G)
  • Die Zertifikatspflicht gilt nicht für angestellte/beauftragte Trainer und Trainerinnen während deren Tätigkeit als Angestellte/Beauftragte. Der Auftraggeber (Club) kann hingegen ein Zertifikat vorschreiben
  • Die Clubs sind verpflichtet das Zertifikat zu prüfen

 

Maskentragpflicht

  • In Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, gilt für alle– unabhängig davon, ob sie über ein Zertifikat verfügen oder nicht – eine Maskentragpflicht, ausser in der Zeit, in der sie aktiv Sport treiben
  • Angestellte/beauftragte Trainer und Trainerinnen ohne Zertifikat haben während ihrer Tätigkeit eine Maske zu tragen.

 

Allgemein

  • Die bisher bestandene Ausnahme für beständige Gruppen von weniger als 30 Personen ist aufgehoben
  • In den Trainings müssen die Anwesenheitsdaten aufgenommen und mind. wöchentlich dem Covid-Verantwortlichen des Clubs gemeldet werden (Contact Tracing)
  • Den Clubs steht es frei, für alle Personen über 16 Jahren eine 2G-Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen – negativ getestete haben keinen Zugang) einzuführen. Ob sie dabei von der Maskentragepflicht befreit sind oder nicht bestimmen die kantonalen Behörden
  • Eine Mischung von 2G- und 3G-Regeln ist nicht zulässig
  • Im Übrigen gilt weiterhin: Hände waschen, Distanz einhalten, Räume gut durchlüften.
    Die Kantone können strengere Massnahmen verordnen

 

Vorstand STSV

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