Aufgrund der durch den Bundesrat und das BAG per 6. Dezember beschlossenen Massnahmen gilt für den Trainingsbetrieb in STSV-Clubs:
Zertifkatspflicht
- In allen Innenräumen gilt für Personen über 16 Jahren grundsätzlich die Zertifikatspflicht (3G)
- Die Zertifikatspflicht gilt nicht für angestellte/beauftragte Trainer und Trainerinnen während deren Tätigkeit als Angestellte/Beauftragte. Der Auftraggeber (Club) kann hingegen ein Zertifikat vorschreiben
- Die Clubs sind verpflichtet das Zertifikat zu prüfen
Maskentragpflicht
- In Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, gilt für alle– unabhängig davon, ob sie über ein Zertifikat verfügen oder nicht – eine Maskentragpflicht, ausser in der Zeit, in der sie aktiv Sport treiben
- Angestellte/beauftragte Trainer und Trainerinnen ohne Zertifikat haben während ihrer Tätigkeit eine Maske zu tragen.
Allgemein
- Die bisher bestandene Ausnahme für beständige Gruppen von weniger als 30 Personen ist aufgehoben
- In den Trainings müssen die Anwesenheitsdaten aufgenommen und mind. wöchentlich dem Covid-Verantwortlichen des Clubs gemeldet werden (Contact Tracing)
- Den Clubs steht es frei, für alle Personen über 16 Jahren eine 2G-Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen – negativ getestete haben keinen Zugang) einzuführen. Ob sie dabei von der Maskentragepflicht befreit sind oder nicht bestimmen die kantonalen Behörden
- Eine Mischung von 2G- und 3G-Regeln ist nicht zulässig
- Im Übrigen gilt weiterhin: Hände waschen, Distanz einhalten, Räume gut durchlüften.
Die Kantone können strengere Massnahmen verordnen
Vorstand STSV