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Anti-Doping

Für einen sauberen sport

Anti-Doping

Unter Doping versteht man die Einnahme von unerlaubten Substanzen oder die Nutzung von unerlaubten Methoden zu Steigerung bzw. Erhalt der sportlichen Leistung. Auch im Tanzsport ist Doping verboten und es werden regelmässig Dopingkontrollen durchgeführt. Tänzerinnen und Tänzer sind daher angehalten sich darüber zu informieren, welche Substanzen im Rahmen der Ausübung des Tanzsports verboten sind.

Wichtige Informationen zum Thema Doping

Krank oder verletzt?

Zahlreiche Medikamente enthalten gemäss Dopingliste verbotene Substanzen und können zu einer positiven Dopingprobe führen. Überprüfen Sie deshalb immer alle Medikamente vor der Anwendung.

Medikamentenabfrage Global 

Mit der Medikamentenabfrage Global DRO finden Sie heraus, ob Ihr Medikament im Sport verboten ist.

Dopingliste

Die Dopingliste ist eine Liste der verbotenen Substanzen und Methoden, die jährlich von der WADA veröffentlicht wird.

Ein sehr praktisches Hilfsmittel sind die von Antidoping.ch zur gratis zur Verfügung gesttelten Apps für Smartphones. Mithilfe dieser Apps kann ganz einfach nach Medikamenten-Namen oder Substanzen gesucht werden und Sie erhalten als Antwort einfache Erklärungen mit roten oder grünen Markierungen. Bitte beachten Sie, dass hier nur Medikamente erfasst sind, es aber auch Nahrungsmittelzusätze gibt (zum Teil im ganz normalen Lebensmittel-Laden erhältlich), welche auch verboten sind! Auch dazu sind Informationen auf der Homepage von Antidoping Schweiz zu finden.

Rechte und Pflichten der Athleten

Die Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Codes (Code) und des Doping-Statuts von Swiss Olympic (Doping-Statut) sind Teil der Sportregeln und schützen den Anspruch der Athleten auf Wettkämpfe in einem dopingfreien Umfeld. Es ist wichtig, dass die Sporttreibenden auf allen Leistungsniveaus ihre Rechte und Pflichten kennen.

Prävention

Die Ausbildung der Athleten bildet den Kern der Dopingprävention. Dabei schenkt Antidoping Schweiz der Zielgruppe der jugendlichen Nachwuchssportler besondere Aufmerksamkeit. Um den aktuellen Bedürfnissen dieser Zielgruppe gerecht zu werden, existieren verschiedene elektronische und für die Anwendung auf mobilen Endgeräten optimierte Angebote

Ausnahmebewilligung zu Therapeutische Verwendung

Falls ein Sportler aus gesundheitlichen Gründen eine verbotene Substanz oder Methode benötigt, hat er die Möglichkeit, einen Antrag für eine Ausnahmebewilligung zu Therapeutische Verwendung (TUE) zu stellen. Von dieser Möglichkeit kann jedoch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn keine angemessene therapeutische Alternative zur Anwendung der verbotenen Substanz oder der verbotenen Methode besteht. Es ist somit die Pflicht der Antragstellenden sicherzustellen, dass entsprechende ärztliche Abklärungen im Vorfeld erfolgt sind.

Einen vorgängigen TUE-Antrag müssen Athleten bei der World Dancesport Federation (WDSF) einreichen, wenn sie im laufenden oder vorangegangenen Jahr an einem der nachfolgend aufgeführten Turnier teilnehmen resp. teilgenommen haben:

  • WDSF World Championships der Alterskategorien Youth, Adult oder Senior I
  • WDSF World Cups
  • WDSF Grand Slams

Alle übrigen Athleten benötigen keine vorgängige ATZ und können eine solche bei Bedarf nachträglich einzureichen.

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